Abteilungen I bis III des Grundbuchs

Das Grundbuch unterteilt sich nach dem Bestandsverzeichnis in drei Abteilungen:

1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse

2. Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks, z.B. Wegerechte oder Nießbrauchrechte

3. Abteilung III beinhaltet alle (Zwangssicherungs-) Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.