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Beurkundung

Notarielle / Öffentliche Beurkundung: Beurkundung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Im Gegensatz zur Beglaubigung wird bei einer Beurkundung nicht nur die Richtigkeit der geleisteten Unterschriften durch den Notar bestätigt, sondern auch der Inhalt des Rechtsgeschäfts. Grundstückskaufverträge – also der Verkauf von Immobilien – müssen immer beurkundet werden.