Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen (Darlehen). In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Meistens kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage / Bewilligung der Bank, eher selten durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinssatz, der Auszahlungskurs, der anfänglich effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie z.B. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.