Eigentumswohnung
Sondereigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Sondereigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Regel verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.