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Ge Gl Gr

Gemeinschaftseigentum

Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümer gehören. Dazu gehören meist z.B. Fassade/Fenster, Treppenhaus, Fahrstuhl, Gemeinschaftsräume und ähnliches. Festgelegt wird dies in der Teilungserklärung.