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Haushaltspauschale

Die Bank prüft vor Darlehensgewährung, ob nach Abzug aller Belastungen beim potentiellen Kreditnehmer ein ausreichender Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts verbleibt. Hierfür werden in der Regel Mindestsätze, sogenannte Haushaltspauschalen festgesetzt. Die Monatspauschalen sind je nach Bank völlig verschieden, sogar innerhalb der VR-Banken sowie Sparkassen. Die Haushaltskosten decken je nach Bank die üblichen Kosten für die Haushaltsführung ab, also Lebensmittel, Bekleidung, Telekommunikation, Unterhaltung usw.

Beispiel:
Ein-Personen-Haushalt: 800,- EUR
jede weitere Person: 300,- EUR
pro Kind: 200,- EUR

Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies, dass nach Abzug aller Verbindlichkeiten monatlich mindestens Euro 1.500,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen.