Rückgewähransprüche
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld, wenn die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche der Bank befriedigt sind.
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldgläubiger auf Rückgabe der Grundschuld, wenn die durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche der Bank befriedigt sind.