Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, d.h. der Bürge kann in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss.
Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, d.h. der Bürge kann in Anspruch genommen werden, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss.