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Bewirtschaftungskosten

Kosten für die laufende Unterhaltung einer Immobilie. Bewirtschaftungskosten lassen sich theoretisch unterteilen in a) umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen und b) nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten. Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.

Alle Banken setzen pro qm Wohnfläche individuell festgelegte Bewirtschaftungskosten in der sogenannten Haushaltsrechnung an.