Zum 31. März 2021 läuft das Baukindergeld (KfW-Programm 424) aus, daher nochmals ein kurzer Überblick zu den Fakten, denn nichts ist ärgerlicher als verpasste Fördermittel…
Bis dahin müsst Ihr den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben, sonst verfällt euer Anspruch auf Baukindergeld.
Kurz und knapp das Wichtigste:
- je Kind 1.200 Euro jährlich 10 Jahre lang, kumuliert also 12.000, – Euro
- gibts für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
- für Familien und auch Alleinerziehende mit Kindern
- Ihr dürft maximal 90.000 Euro bei einem Kind verdienen, zusätzlich 15.000 Euro weiteres Einkommen für jedes weitere Kind.
- So geht es: Einziehen, Ummelden und online im KfW-Zuschussportal beantragen
- weitere Voraussetzungen:
– die Kinder wohnen auch in der Immobilie
- alle Kinder unter 18 Jahren werden beim Antrag berücksichtigt
– Baukindergeld gibts nur für die erste bzw. einzige Immobilie, d.h. ihr dürft bei keiner anderen Immobilie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Das Baukindergeld Plus des Freistaat Bayerns setzt übrigens den bewilligten KfW-Antrag 424 voraus und ist bis 31.12.2020 zu beantragen.