Änderungen beim Neubau 2021

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Änderungen beim Neubau 2021

Kurze Zusammenfassung sechs mehr oder weniger wichtiger Änderungen, die das neue Jahr für Bauherren mit sich bringt:

Baukindergeld wird verlängert

Nicht jedem Bauwilligen ist es bekannt, daher nochmals die Erinnerung, dass Eltern noch bis Ende März 2021 die Bedingungen für das Baukindergeld erfüllen müssen. Der Antrag auf den Zuschuss bei der KfW kann auch danach erfolgen. Je Kind unter 18 Jahren werden jährlich 1.200 Euro vom Staat bzw. der KfW gezahlt. Die Zahlung erfolgt zehn Jahre lang, allerdings nur bis das Kind volljährig ist. Der notariell geschlossene Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung muss dir bis 31. März 2021 vorliegen. Um die Förderung gewährt zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind im Jahr 90.000 Euro nicht überschreiten, für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz löst Vorgängergesetze wie Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab. Zwei Punkte im neuen Gesetz sind für Bauwillige wichtig:
Die energetischen Vorgaben für den Neubau steigen zunächst nicht, sondern werden unverändert aus der letzten Energieeinsparverordnung übernommen.
Wie zuvor das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet dich auch das GEG dazu, im Neubau zumindest einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Nach dem GEG kann das neben Solarthermie auch über die Stromproduktion mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit erneuerbarer Fern- und Abwärme erfüllt werden.

Mehrwertsteuer beim alten Wert

Mit dem Jahreswechsel endete die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent. Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine Satz wieder 19 Prozent. Das müssen Bauwillige insbesondere bei den Baukosten berücksichtigen.

Neues Wohneigentumsgesetz

Diese Änderung betrifft dich, wenn du eine Neubau-Eigentumswohnung erwerben willst. Bereits zum 01.12.2020 trat eine Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Dabei handelt es sich um die rechtliche Grundlage von Eigentümergemeinschaften. Die Gesetzesreform ist sehr umfangreich. Darin ist zum Beispiel die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft bei baulichen Änderungen oder Sanierungsmaßnahmen geregelt.

Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Auch hierüber habe ich bereits berichtet: wenn du eine Neubauwohnung zur Kapitalanlage kaufen und vermieten möchtest, könntest du möglicherweise von dieser Steuererleichterung profitieren. Bereits seit August 2019 können Privatleute, die in eine neu gebaute Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, in den ersten vier Jahren nach Anschaffung zusätzlich bis zu fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Regelung gilt noch bis zum 31.12. 2021. Es gelten jedoch einige Voraussetzungen an die Wohnung sowie an dich bzw. dein Vorhaben.

Mehr Wohnungsbauprämie

Falls du noch für deinen Immobilientraum sparst, kannst du möglicherweise von dieser kleinen Änderung profitieren: ab 2021 ändert sich die Jahreseinkommensgrenze für die staatliche Wohnungsbauprämie zur Förderung von Bausparverträgen. Diese Grenze liegt dann bei 70.000 Euro für Verheiratete und 35.000 Euro für Alleinstehende. Damit haben wesentlich mehr Menschen Anspruch auf diese staatliche Förderung und können sich den Traum vom Hausbau möglicherweise realisieren.

 

 

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