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Bauen in Satteldorf – Bauplätze im Neubaugebiet Häuslesbühl

Bauplatz Neubaugebiet Satteldorf

Bauen in Satteldorf – Bauplätze im Neubaugebiet Häuslesbühl

Dieses Frühjahr habe ich ein Neubauprojekt in Satteldorf mit meinem Baupartner Dannwood Ansbach finanziert. Nach Rücksprache mit der Gemeinde sind aktuell noch über 15 Bauplätze zu vergeben. Grund genug das Neubaugebiet Häuslesbühl hier vorzustellen.

Satteldorf ist eine Gemeinde und ein Ort im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs. Die Gesamtgemeinde entstand am 1. Januar 1974 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Ellrichshausen, Satteldorf und Gröningen. Satteldorf liegt auf der Hohenloher Ebene an der Jagst, einem rechten Nebenfluss des Neckars, etwa 4 km nördlich von Crailsheim. Die Gemeinde hat derzeit ca. 5.700 Einwohner.

Satteldorf liegt verkehrsgünstig an der BAB6, dadurch sind auch Arbeitsplätze in Ansbach, Schwäbisch Hall, Feuchtwangen, Rothenburg oder natürlich in Crailsheim schnell erreichbar.

 

 

 

 

Das Neubaugebiet wird von der Gemeinde Satteldorf mit folgendem Text beworben:

In unserer weitflächigen Gemeinde ist Arbeiten, Leben und Wohnen zu einer idealen Synthese geworden. „Arbeiten, wo andere Urlaub machen“, kann hier wörtlich genommen werden.
Hier finden Sie viele Standortvorteile und eine gute Infrastruktur, welche das Leben in diesem ländlichen Raum so attraktiv machen.
Preisgünstiges Bauland ist eine gute Basis für die private oder geschäftliche Existenzgründung. Die vielen Freizeitmöglichkeiten und Vereinsangebote helfen Ihnen, sich hier rasch einzuleben.

Das Angebot richtet sich an Eigennutzer mit Bezug zur Gemeinde Satteldorf.

Informationen der Gemeinde:

Vermarktung des Baugebietes „Häuslesbühl 2. Bauabschnitt“ in Satteldorf

Bebauungsplan: Text- und Grafikteil

Gute Sache: Kinderbonus!

Die Gemeinde Satteldorf gewährt Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohnbaugrundstücken in einem aktuellen Neubaugebiet der Gemeinde eine Ermäßigung auf den Bauplatzkaufpreis von 1.500,00 € pro Kind unter 18 Jahren. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die Familie mind. 5 Jahre in der Gemeinde wohnt und mit Hauptwohnsitz hier gemeldet ist.

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