Baukindergeld beschlossen

Gestern wurde vom Bundestag das sogenannte Baukindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2018 beschlossen. Unter Berücksichtigung bestimmter Einkommensgrenzen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren 1.200,- EUR pro Kind beim Kauf bzw. Neubau von eigengenutztem Wohnruam vom Bund ausgezahlt. Die zuvor angedachte Koppelung an die Wohnfläche entfällt. Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die KfW.

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Tags: 12.000, Baukindergeld, Bedingungen, Einkommensgrenze

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