Nach bayr. Eigenheimzulage und Baukindergeld: jetzt auch erhöhte Förderung bei der KfW

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Die KfW erhöht ab morgen, 24.01.2020 die Förderbeträge und Tilgungszuschüsse für das Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153). Davon dürften also sehr viele Neubauvorhaben in Deutschland profitieren.

Beim Neubau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist das sogenannte „KfW-Effizienzhaus 55“ nahezu Standard. Hierfür gibt es von der KfW bisher ein Förderdarlehen in Höhe von bis 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Besondere: die KfW erlässt dem Darlehensnehmer nach ca. 1 Jahr einen Teil der Restschulden. Das sind bis heute 5% des ursprünglichen Darlehensbetrages, also maximal 5.000 Euro.

Ab dem 24.01.2020 erhöht sich der maximale von der KfW geförderte Darlehensbetrag auf 120.000 Euro und der Tilgungszuschuss steigt auf dann 15% des urspünglichen Darlehensbetrages, also maximal 18.000 Euro.
Diesen erheblichen Vorteil sollte man sich nicht entgehen lassen wenn man über den Bau eines Eigenheims nachdenkt und das entsprechende KfW-Darlehen natürlich erst ab dem 24.01.2020 beantragen.

Auch bei den anderen Energieffizienstufen gibt es Verbesserungen:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus: Tilgungszuschuss 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 40: Tilgungszuschuss 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 24.000 Euro

Neben den bereits existierenden Förderungen, dem bundesweiten Baukindergeld sowie der bayrischen Eigenheimzulage kannst du nun auch erheblich verbesserte Förderung durch das KfW energieeffizient-Bauen-Programm hinzubekommen.

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