BGH-Urteil: keine pauschale Jahresgebühr für den Bausparvertrag in der Sparphase

nürnberg bausparen jahresgebühr

BGH-Urteil: keine pauschale Jahresgebühr für den Bausparvertrag in der Sparphase

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag: Bausparkassen dürfen von ihren Kunden in der Sparphase keine pauschale Jahresgebühr für den Bausparvertrag berechnen, da ein solches Entgelt die Bausparer unangemessen benachteilige, weil damit Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf sie abgewälzt werden.

Der BGH in Karlsruhe erklärte die entsprechende Klausel in den Bausparbedingungen der BHW Bausparkasse für unwirksam, wonach in der Sparphase für jedes Konto zwölf Euro im Jahr fällig werden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Az. XI ZR 551/21), um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Ähnliche Gebühren gibt es aber bei sehr vielen Bausparkassen.

„Das Urteil in diesem Pilotverfahren gilt für alle Bausparkassen, die die Klausel bisher verwendet haben. Kunden können bezahlte Gelder rückwirkend für drei Jahre zurückfordern“, so die Nachrichtenagentur AFP in einer Pressemitteilung.

Um was geht es eigentlich? In der Sparphase zahlen Bausparer einen Teil der Bausparsumme zunächst selbst ein. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, beginnt die Darlehensphase. In dieser kann der Kunde den restlichen Betrag der Bausparsumme als Darlehen in Anspruch nehmen.

Für die Darlehensphase hatte der BGH übrigens bereits 2017 entschieden, dass jährliche Kontogebühren unzulässig sind.

Das könnte dich auch interessieren…