Immer wieder sprechen mich Kunden auf die optimale Finanzierung für eine vermietete Immobilie an. Da helfe ich natürlich gerne.
Was nach meiner Beobachtung jedoch kaum ein Kapitalanleger weiß und worüber auch in den Medien bisher nicht besonders intensiv berichtet wurde, ist die besondere Abschreibungsmöglichkeit bei Neubauten seit Sommer 2020:
Demnach können Vermieter für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen von bis zu jährlich 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung (Gebäudewert) neben der normalen Abschreibung in Anspruch nehmen – in Summe also bis zu 7%.
Neben zahlreichen persönlichen und sachlichen Kriterien (die die meisten Kapitalanleger durchaus erfüllen können) sticht allerdings ein Kriterium hervor:
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 € pro qm Wohnfläche nicht übersteigen; für diesen Ansatz ist jedoch der Gebäudewert maßgeblich.
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Mehr Informationenhttps://www.wz.de/ratgeber/geld-und-recht/wie-vermieter-sonderabschreibungen-richtig-nutzen_aid-54477927
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-07-07-anlage-checkliste-zur-inanspruchnahme-der-sonderabschreibung-nach-paragraf-7b-EStG.pdf?__blob=publicationFile&v=1