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Am 1. Juli 2022 begann die Frist, in der alle Immobilieneigentümer ihre Daten für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Form einer Steuererklärung ihrem Finanzamt melden müssen. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Die Abgabe der Daten ist verpflichtend. Hintergrund ist, dass die alte Grundsteuer reformiert werden und durch eine neue Berechnungsgrundlage ersetzt werden muss.
Das gilt es zu beachten
Je nach Bundesland kommt entweder das sogenannte Bundesmodell oder ein abweichendes Ländermodell zur Anwendung. Bayern geht mal wieder einen Sonderweg und setzt bei der Abgabe der Feststellungserklärung zwar auch auf die digitale Abgabe der Steuererklärung, aber sie kann auch in Papierform eingereicht werden. In anderen Bundesländern ist der Papierweg ausgeschlossen.
Wichtig: für jedes Grundstück muss eine eigene Grundsteuererklärung eingereicht werden.
Und so geht die Grundsteuererklärung
Die Grundsteuererklärung soll lt. Finanzamt selbsterklärend und begleitet durch Chatbots möglich sein. Egal, ob die Erklärung selbst abgegeben oder mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt wird, müssen die Haus- und Wohnungseigentümer die benötigten Unterlagen bereithalten: