Löschungsbewilligung
Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger (Bank) nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens, dass er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.
Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger (Bank) nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens, dass er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.