Erschließungskosten müssen zeitnah erhoben werden
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Erschließungsbeiträge für Baugrundstücke zeitnah erhoben werden müssen. Als Baufinanzierer kann ich diese Entscheidung nachvollziehen, sind doch meine Bauinteressenten regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob für das auserwählte Grundstück in einem gewachsenen Wohngebiet ggfs. auch noch viele Jahre nach Erschließung Kosten anfallen könnten. Und wer will schon schlafende Hunde, d.h. die Versorger und Gemeinde, wecken und nach offenen Beiträgen fragen. Insofern begrüße ich diese Entscheidung sehr. Anlass war ein nachträglich erhobener Erschließungsbeitrag in Rheinland-Pfalz 25 (!) Jahre nach der eigentlichen Erschließung…