Derzeit bestes Förderprodukt: Wohneigentum für Familien der KfW

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Hier findest du alle Infos zu den Förderbeträgen, Antragstellung und Nachweise – regelmäßig aktualisiert

Der Start dieses Förderprogramms im Juni 2023 war wirklich schleppend (Wirtschaftswoche am 15.08.23: „Ein Rohrkrepierer!“), aber die Bedingungen werden langsam aber stetig optimiert. Nachdem im Oktober die Einkommensgrenzen realistisch angepasst wurden, soll lt. Handelsblatt ab März 2024 das Programm mit einer doppelt so langen Zinsbindungsfrist, also 20 statt 10 Jahren nochmal attraktiver werden. Damit erhalten Familien die günstigen Zinsen für eine doppelt so lange Zeit und damit mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit. Gefällt mir!

Genau wie vielen Familien, denen ich die letzten Wochen die Vorzüge dieses Programms näher gebracht und für die ich die Förderfähigkeit geprüft habe. Insbesondere das Kriterium „zu versteuerndes Einkommen“ ist für viele eine kleine Stolperfalle. Daher nachfolgend eine kurze Erläuterung.

Beispiel:

Einkommensgrenze KfW

Dieses Ehepaar mit einem Kind hatte in einem relevanten Kalenderjahr Einkünfte in Höhe von 90.922,- Euro, also mehr als 90.000,- Euro.

Entscheidend ist jedoch das zu versteuernde Einkommen, das bei dieser Familie bei 71.325,- Euro lag. Förderkriterium damit erfüllt.

 

Wohneigentum für Familien

Ziel der Förderung:

Familien (mit geringem bis mittleren Einkommen) beim Bau oder Kauf von neuem, selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum zu unterstützen.

Updates

1. März 2024: die KfW hat heute wie angekündigt die Zinsbindung von 20 Jahren eingeführt. Je nach Laufzeit (also Tilgungs- bzw. Ratenhöhe) beträgt der Sollzinssatz 2,35% bzw. 2,90%. Der Untzerschied zu normalen Bankkrediten schrumpft hier leider deutlich, ähnlich dem Programm 297/298. Wirklich attraktiv ist das Programm also weiterhin nur bei 10 Jahren.

1. März 2024: das Beratungsgespräch entfällt. Ein Werk-/Bau- oder Kaufvertrag darf ab sofort nur noch nach Zusage des Förderkredits durch die KfW erfolgen.

26. Juni 2024: nach mehreren kleineren Zinserhöhungen hat die KfW heute deutlich erhöht: um 0,67% auf 1,69% Sollzins bei den 10 Jahren. Das könnte wie im Dezember 2023 ein Zeichen dafür sein, dass die Fördertöpfe in Kürze ausgeschöpft sind.

Aktuelle Zinssätze:

0
Sollzins in % / 10 Jahre Zinsbindung / 25 Jahre Laufzeit / 01.03.2024
0
Sollzins in % / 20 Jahre Zinsbindung / 25 Jahre Laufzeit / 01.03.2024

Wer kann die Wohneigentums-Förderung für Familien beantragen?

Es müssen alle nachfolgend genannten Kriterien erfüllt sein: die Förderung kann von Privatpersonen beantragt werden….

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet
    (in 2024 müssen hierfür die Einkommensteuerbescheide 2021 + 2022 vorliegen)
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen
  • die kein Baukindergeld des Bundes (KfW-Zuschussprogramm 424) in Anspruch genommen haben

Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Passend zur Neubau- Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ sind zwei Förderstufen vorgesehen:

  1. Klimafreundliches Wohngebäude: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ sind erfüllt.
  2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.

Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig sind die gesamten Baukosten, Kosten für eure Fachplanung und die Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Es gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen sowie die Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wie beim Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298).

Wie hoch ist die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“?

Familien werden mit zinsgünstigen Krediten (keine Zuschüsse!) gefördert. So kannst du mit deiner Familie viel Geld sparen. Bei einem Beispielzinssatz von 3,8% sparst du bei 170.000,- Förderkredit zu 0,55% im ersten Jahr bereits ca. 5.610,- EUR Zinsen.

Der maximale Kreditbetrag ist abhängig vom Gebäude und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG:

1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Mit welchen Förderprogrammen kann die neue Familienförderung kombiniert werden?

Kombiniert werden kann die Wohneigentumsförderung für Familien mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124), wenn die Gesamtförderung die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Auch die Kombination mit Landesfördermitteln ist möglich. Entgegen anders lautender Meldungen ist die Kombination mit dem Produkt Klima­freundlicher Neubau (298) möglich, wenn eine weitere Wohneinheit (Einliegerwohnung) errichtet bzw. erworben wird. Dann ist für diese Wohn­einheit(en) eine Förderung im Produkt Klima­freundlicher Neubau (298) sehr wohl möglich. Ich habe seit Oktober 2023 für zahlreiche Familien Neubauten mit zwei Wohneinheiten finanziert.

Wann muss der Förderkredit beantragt werden?

Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags / Werkvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden. Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat. Das Protokoll eines solchen Beratungsgesprächs erhältst du gerne von mir.

Nachweis Beratungsgespräch

Welche Unterlagen benötigen Familien?

Das Vorhaben muss von einem Energieberater begleitet werden, für die zweite Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung vorliegen. Hier muss man als Bauherr genau abwägen, ob sich der ggfs. finanzielle Mehraufwand für 50.000,- mehr Kreditsumme wirklich lohnen.

Darüber hinaus sind folgende Nachweise bei Antragstellung nötig:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung; aktuell sind das die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2022 und 2021
  • Geburtsurkunde für alle Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in eurem Haushalt wohnen

Später nachzureichen:

  • deine Meldebestätigung, aus der das Datum eures Einzugs in die finanzierte Immobilie hervorgeht
  • Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass du und deine Familie mindestens zu 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit seid

Mein Fazit:

Zum Programmstart im Juni 2023 wurde in den Mainstreammedien immer mal wieder ein Vergleich zum Baukindergeld gezogen. Das neue Förderprodukt ist ausschließlich für Neubau-Immobilien vorgesehen, es gibt „lediglich“ einen Kredit statt einem Geld-Zuschuss, eine beim Start des Programms niedrigere Grenze für das Haushaltseinkommen und der Antrag muss bereits vor Start des Bauvorhabens statt nach Fertigstellung eingereicht werden. Damit haben wir deutliche Unterschiede zwischen Baukindergeld und dem Programm „Wohneigentum für Familien“. Und dennoch muss ich nach den Zinsverbesserungen und dem Anheben der Einkommensgrenzen zugeben, dass dieses Produkt für alle bauwilligen Familien absolut empfehlenswert ist. Gerne prüfe ich für euch, ob ihr die finanziellen Kriterien erfüllt. Der energetische Neubau ist im Hinblick auf steigende Energiekosten heutzutage fast schon ein Muss. Viele Baufirmen, insbesondere Holzbauer, erreichen die Standards ohne besondere Mehrkosten.

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