Frist für Baukindergeldantrag verlängert

Bisher war eine Baugenehmigung oder ein notarieller Kaufvertrag bis 31.12.2020 erforderlich, doch nun gilt: wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.

Der Freistaat Bayern hatte das Baukindergeld zusätzlich mit 300,- pro Jahr und Kind aufgestockt. Ob die Fristverlängerung des Bundes übernommen wird, ist noch nicht bekannt.

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