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Grundsteuer verfassungswidrig? Finanzgericht Rheinland-Pfalz stärkt Position von Haus & Grund

Grundsteuer verfassungswidrig? Finanzgericht Rheinland-Pfalz stärkt Position von Haus & Grund

Das Thema Grundsteuer hat die letzten Monate immer wieder mediale Wellen geschlagen, von abstrusen Grundsteuererhöhungen konnte man in den Medien immer wieder lesen. Der Interessen- bzw. Eigentümerverband Haus & Grund geht daher gegen die geplanten Veränderungen vor.

Haus & Grund hat nun gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung erhalten, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte analog der Auffassung von Haus & Grund in zwei Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. Dies ist auch eins von fünf zentralen Argumenten des Verbandes gegen die neue Grundsteuer im Bundesmodell. Die Entscheidungen des FG RLP sieht der Verband als Motivation, mit seinen Musterverfahren die Grundsteuerthematik bis vor die höchsten Instanzen zu tragen.

In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund sowie den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof insbesondere die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten häufig ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden.

Was ist „Haus & Grund“?

Haus & Grund schützt und fördert als Interessen- und Eigentümerverband gemeinschaftlich das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum in Deutschland. Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein Grundrecht. Privates Eigentum und Freiheit sind das Fundament für eigenverantwortliches Handeln und die Schaffung von Wohlstand.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert (kurz: BRW) ist der durchschnittliche Wert pro Quadratmeter unbebauten Landes in einer bestimmten Region zu einem festgelegten Zeitpunkt. Er wird von Gutachterausschüssen auf Gemeinde- oder Kreisebene ermittelt und dient als Richtlinie für Käufer, Verkäufer und Bewertungsexperten, um den ungefähren Wert von Grundstücken in einer bestimmten Lage abzuschätzen. Der Bodenrichtwert wird in Euro pro Quadratmeter angegeben und berücksichtigt Faktoren wie Lage, Größe, Form und Erschließung des Grundstücks.

Wichtig zu wissen ist, dass der Bodenrichtwert keinen exakten Wert für ein einzelnes Grundstück darstellt, da individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Er fungiert vielmehr als Durchschnittswert für eine Region oder Zone. Bei einer genauen Bewertung eines Grundstücks müssen zusätzliche Einflussfaktoren beachtet werden. Der Bodenrichtwert ist ein nützliches Instrument, um einen ersten Eindruck vom Markt in einer bestimmten Gegend zu erhalten.

In Bayern wird der BRW üblicherweise alle 2 Jahre neu festgelegt. Kürzlich machten Pressemeldungen die Runde, dass in Nürnberg erstmals seit vielen Jahren die Bodenrichtwerte in manchen Stadtgebieten gesenkt wurden.

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