In eigener Sache: Mitglied beim Bundesverband der Baufinanzierer

Baufiberatung Nürnberg

In eigener Sache: Mitglied beim Bundesverband der Baufinanzierer

Wir haben uns kürzlich dazu entschlossen, dem ersten und vor allem unabhängigen Bundesverband der Baufinanzierer anzuschließen. Wir stehen hinter deren Leitbild, wollen bei der Gestaltung des Verbands aktiv mitwirken und selbstverständlich auch Synergien bzw. Angebote des Verbands, z.B. Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen.

Leitlinien für die Kundenberatung in der Baufinanzierung

Der BVFFD hat einen ersten Entwurf für das Leitbild veröffentlicht. Hierbei wurden vorläufig vier wichtige Beratungsgrundsätze festgeschrieben.

Zwar wurden mit Umsetzung der sogenanten Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 durch den Gesetzgeber bestimmte „Spielregeln“ im Umgang mit Verbrauchern vorgegeben und damit Mindeststandards (z.B. Erfassung der sog. Präferenzen) in der Baufinanzierungsberatung verpflichtend. Doch diese Mindeststandards allein sind noch kein zuverlässiger Indikator einer hochwertigen Kundenberatung. Daher sind nach Ansicht des BVFFD Ergänzungen notwendig.

1. Beratungsprotokoll

Es muss ein Beratungsprotokoll erstellt und dessen Erhalt von den Kunden bestätigt werden. Im Beratungsprotokoll sind die Beratungsinhalte inkl. der Kunden-Präferenzen zu dokumentieren. Das Beratungsprotokoll dient zum einen der Absicherung des jeweiligen Beraters hinsichtlich des Beratungsumfanges, soll aber auch dem Verbraucher deutlich machen, um welche Aspekte er sich ggfs. noch selbst zu kümmern hat (siehe u.a. Versicherungsschutz, Einschalten von Sachverständigen usw.). Das Beratungsprotokoll muss ggfs. mehrfach bzw. laufend ergänzt werden.

2. Öffentliche Fördermittel

In den meisten Regionen wird das Thema „Öffentliche Fördermittel“, nsbesondere Landesfördermittel (Bayern-Labo, L-Bank) eher stiefmütterlich behandelt. Für Verbandsmitglieder ist ein Fördermittelcheck obligatorisch – und wird von uns bereits so praktiziert. Sofern Verbrauchern für die Unterstützung bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln ein Honorar in Rechnung gestellt wird, ist dies sachlich zu begründen. Ein derartiges Honorar sollte die Ausnahme sein.

3. Finanzierungskonzeption

Viele Wege führen nach Rom und aus Verbrauchersicht gibt es meist nicht nur ein passendes Finanzierungskonzept. Verbrauchern sollten möglichst mindestens zwei Konzepte zur Auswahl gestellt werden. Eine Empfehlung durch den Berater/Vermittler ist zu begründen (Teil des Beratungsprotokolls). Für die Empfehlung können sowohl „harte“ als auch „weiche“ Kriterien ausschlaggebend sein.

4. Bankenauswahl

Die Auswahl der jeweiligen Banken hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen, wobei auch hier „harte“ und „weiche“ Kriterien eine Rolle spielen können. Die Gründe für die Anbieterauswahl sind ebenfalls Teil des Beratungsprotokolls.

Baufiberatung Nürnberg

Das könnte dich auch interessieren…