Keine Vorfälligkeitsentschädigung?

Vorfälligkeitsentschädigung Erlangen

Keine Vorfälligkeitsentschädigung?

Dass die Bauzinsen die letzten 12 Monate stark angestiegen sind, ist kein Geheimnis. Ebenfalls dürfte den meisten Darlehensnehmern bekannt sein, dass Banken innerhalb der ersten 10,5 Jahre der Zinsbindung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (Kurzform „VFE“) verlangen dürfen, wenn die Kreditnehmer ihr Darlehen aufgrund des Verkaufs der finanzierten Immobilie kündigen. Häufig wird uns die Frage gestellt, wie hoch denn diese Vorfälligkeitsentschädigung ist. Faustformel: liegen die aktuellen Bauzinsen über deinem abgeschlossenen Sollzinssatz, dann ist die VFE sehr gering. Sind die aktuellen Bauzinsen jedoch niedriger als dein persönlicher Sollzins, so kann sich in Abhängigkeit von der Restschuld und der verbliebenen Zinsbindung ein sehr hoher Betrag ergeben.

Momentan sind jedoch sehr guten Zeiten für fast alle Eigentümer, die ihr Baudarlehen zurückzahlen, weil sie ihr Haus verkaufen.

Warum ist das so?

Die letzten 10 Jahren werden die wenigsten Verbraucher einen Sollzinssatz über 2,75% abgeschlossen haben. Da die aktuellen Bauzinsen (deutlich) höher sind, dürfte im Verkaufsfall aktuell nahezu niemand eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen.

Die Anlagezinsen sind derzeit höher als der Zins, den die Bank bisher verlangt hat. Die Bank kann in der Wiederanlage also einen Vorteil, eine höhere Rendite erzielen.

Wundere dich also nicht, wenn in diversen Vorfälligkeitsrechnern im Netz als Ergebnis ein Minusbetrag ausgewiesen wird. Es wird dir zwar vermutlich kein Geld ausgezahlt, aber immerhin fallen auch im Regelfall keine Kosten an. Bisher zumindest gibt es keine Urteile, die den Geldgeber verpflichten, einen Berechnungsvorteil an Kunden auszuzahlen.

Auch wichtig: Banken können die vorzeitige Rückzahlung ablehnen, wenn die Immobilie nicht verkauft wird, sondern die Immobilie mit einer Erbschaft oder Ersparnissen beglichen werden soll.

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