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Löschungsbewilligung: Siegelkosten unzulässig

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Löschungsbewilligung: Siegelkosten unzulässig

Aktuelles Gerichtsurteil, das euch durchaus betreffen kann: wenn du für einen (teilweise) getilgten Baukredit eine Löschungsbewilligung der Grundschuld haben möchtest, dann darf die Bank hierfür keine sogenannte Siegelgebühr verlangen. Manche Sparkassen haben diese Gebühr aufgerufen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 U 43/21).
Banken seien verpflichtet, so das Gericht, die Löschungsbewilligung auszustellen, damit die eingetragene Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Der damit verbundene Aufwand sei bereits mit den geleisteten Zinsen abgegolten. Fallen Fremdkosten für die notarielle Beglaubigung an, dürfen Banken diese an Verbraucher weiterreichen. Doch Sparkassen können die Löschungsbewilligung als öffentlich-rechtliche Anstalten mit ihrem Dienstsiegel ja selbst beurkunden. Notarkosten fallen also gar nicht an….

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