neue Grundsteuer – was haben Immobilieneigentümer zu beachten

Grundsteuer ermitteln - Baufinanzierung Mittelfranken hilft

Am 1. Juli 2022 begann die Frist, in der alle Immobilieneigentümer ihre Daten für die Berechnung der neuen Grundsteuer in Form einer Steuererklärung ihrem Finanzamt melden müssen. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Die Abgabe der Daten ist verpflichtend. Hintergrund ist, dass die alte Grundsteuer reformiert werden und durch eine neue Berechnungsgrundlage ersetzt werden muss.

Das gilt es zu beachten

Je nach Bundesland kommt entweder das sogenannte Bundesmodell oder ein abweichendes Ländermodell zur Anwendung. Bayern geht mal wieder einen Sonderweg und setzt bei der Abgabe der Feststellungserklärung zwar auch auf die digitale Abgabe der Steuererklärung, aber sie kann auch in Papierform eingereicht werden. In anderen Bundesländern ist der Papierweg ausgeschlossen.

Wichtig: für jedes Grundstück muss eine eigene Grundsteuererklärung eingereicht werden.

Und so geht die Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung soll lt. Finanzamt selbsterklärend und begleitet durch Chatbots möglich sein. Egal, ob die Erklärung selbst abgegeben oder mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt wird, müssen die Haus- und Wohnungseigentümer die benötigten Unterlagen bereithalten:

  • Benutzerkonto bei einem elektronischen Dienst; wer noch keines hat, sollte sich beeilen, denn die Einrichtung eines Accounts kann u. U. einige Wochen dauern. Aufgrund des Ansturms auf das Elster-Portal kam es am vergangenen Wochenende auch zum Zusammenbruch des Elster-Portals.
  • Grundbuchsauszug
  • Kaufvertrag oder Bauunterlagen; Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Aufforderungsschreiben zur Grundsteuererklärung oder Einheitswertbescheid oder den letzten Grundsteuerbescheid
  • Bodenrichtwert; kann für das jeweilige Bundesland über das Portal BORIS-D ermittelt werden, in Bayern überwiegend auch im Bayern-Atlas.

 

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