Neues KfW – Programm „Wohneigentum für Familien“ (#300 / WEF)
Seit kurzem gibt es jetzt das neue mit Spannung erwartete KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien, Programm-Nummer #300 oder auch kurz: WEF.
Die Antragstellung erfolgt auch hier wie bei allen anderen privaten wohnwirtschaftlichen Förderkrediten der KfW über einen KfW-Finanzierungspartner. Neben Banken, Sparkassen und Versicherungen zählen dazu natürlich auch Finanzierungsvermittler wie die BaufiManufaktur :-)
Der Antrag für die Förderung muss wie immer grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Als Vorhabenbeginn gilt bei einem Neubau der Abschluss eines Bau- bzw. Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Abweichend kann als Vorhabenbeginn auch der Beginn der Bauarbeiten vor Ort gelten, wenn vor Abschluss des Bauvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat. Beim Kauf eines Wohngebäudes gilt grundsätzlich der Abschluss eines Kaufvertrages als Vorhabenbeginn.
Welche Nachweise werden benötigt?
- Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung; per heute sind das also die Einkommensteuerbescheide 2020 und 2021 –> Nachweis über Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Geburtsurkunden aller Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragsteller leben –> Nachweis der Kinder und ggfs. höherer Einkommensgrenze
- Meldebestätigung mit Angabe des Einzugsdatums, aus der hervorgeht, dass die finanzierte Wohneinheit als Hauptwohnsitz genutzt wird –> Nachweis der Selbstnutzung
- Grundbuchauszug mit Nachweis, dass die Antragsteller zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind –> Nachweis Eigentum
- Außerdem muss das Vorhaben grundsätzlich von einem Energieeffizienzexperten begleitet werden; für das Erreichen der zweiten Förderstufe muss die QNG-Zertifizierung nachgewiesen werden. –> Nachweis Energieeffizienz