Website-Icon BAUFIMANUFAKTUR – Baufinanzierung – Immobilienfinanzierung

PV-Anlage? Das ändert sich 2023

PV Anlage Nürnberg finanzieren

PV-Anlage? Das ändert sich 2023

Hast du auch schon mal darüber nachgedacht, eine Photovoltaikanlage auf deinem Hausdach zu installieren? Dann dürften dir die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2023 gelegen kommen. Denn ab sofort rechnet es sich noch mehr, selbst Strom zu produzieren.

1. Mehrwertsteuer entfällt bereits in der Rechnung

Wer sich ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage auf, an oder in der Nähe seines selbst bewohnten Hauses installieren oder erweitern lässt, zahlt auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation keine Mehrwertsteuer. Das gilt ebenso für einen mitgelieferten Stromspeicher und sämtliches Zubehör, das für den Betrieb der Anlage notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die maximale Leistung der Anlage 30 Kilowatt nicht übersteigt.

Dadurch entfällt auch der ganze bürokratische Aufwand, der bisher zu leisten war, wenn man sich die MwSt zurück erstatten lassen wollte.

Auch der Austausch defekter PV-Anlagenkomponenten sowie die Erweiterung bestehender Module fällt dem Bundesfinanzministerium zufolge unter die Steuerbefreiung. Ebenso die Anschaffung eines sogenannten Balkonkraftwerks. Auf Reparaturen ohne gleichzeitige Ersatzteillieferung fallen aber wie bislang auch 19 Prozent Umsatzsteuer an.

2. Erträge aus Stromeinspeisung steuerfrei

Wer seinen erzeugten Strom einspeist, muss die daraus resultierenden Einnahmen nicht mehr versteuern. Diese Steuerbefreiung gilt bei PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien ) bzw. 15kw (je Weohneinheit bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien).

Das Datum der Inbetriebnahme ist für die Steuerbefreiung der vergüteten Einspeisung unerheblich, gilt also auch für Bestandsanlagen! Und es wird noch eins drauf gesetzt: die Steuerbefreiung wird sogar rückwirkend für alle PV-Einnahmen gewährt, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt worden sind.

3. höhere Vergütungssätze

Für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden/werden, gelten neue, höhere Vergütungssätze. Sie gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie 20 Folgejahre. Hierbei gibt es zwei Tarife:

Modell „Eigenverbrauch“: wer sich dafür entscheidet, den erzeugten Solarstrom zunächst selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen, erhält bis zu 8,2 Cent/kWh. Das sind 25 Prozent mehr als bisher.

Modell „Volleinspeisung“: wer seinen selbst produzierten Strom komplett ins Netz einspeist, bekommt sogar bis zu 13 Cent / kWh.

Wichtig: als Betreiber einer PV-Anlage musst du dich nicht für alle Zeiten auf ein Modell festlegen, sondern kannst Jahr für Jahr neu bewerten, mit welchem Tarif du besser fährst.  Je nach Strompreisentwicklung und Eigenbedarf (E-Auto in der Zukunft) kann mal das eine, mal das andere Modell vorteilhaft für dich sein.

4. Leistungsbegrenzung aufgehoben

Um einer möglichen Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen, waren PV-Anlagenbetreiber bisher dazu verpflichtet, die Einspeiseleistung einer Anlage bis 25 kW entweder auf 70 Prozent der Nennleistung zu drosseln oder sie mit einer teuren Steuerungseinrichtung auszustatten.

Für neue Anlagen wurde diese Regelung bereits zum 14.09.22 aufgehoben, ab dem 1. Januar 2023 gilt die 70-Prozent-Regelung auch bei Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung nicht mehr.

Klingt super. Die letzten 18 Monate waren jedoch geprägt von erheblichen Lieferengpässen, vor allem bei den Wechselrichtern. Und die neuen Regelungen werden die Nachfrage noch weiter anheizen…

Du hast Interesse eine PV-Anlage nachzurüsten und zu finanzieren? Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme!

Die mobile Version verlassen