Schufa – Eigenauskunft einholen

Die Auskunftei Schufa steht mal wieder in der Kritik. Die Bonität von uns Konsumenten wird insbesondere beim Onlinekauf massiv durchleuchtet und bewertet. Dabei werden häufig falsche Einschätzungen getroffen, die dann auch Unschuldige treffen.

Wie funktioniert das? Beim Abschluss eines Handyvertrags oder dem Kauf in einem Onlineshop stimmen Sie den AGB des Providers bzw. Händlers zu – und damit der Weitergabe Ihrer Daten an eine Auskunftei wie der Schufa. Diese bewertet auf Basis der erhaltenen Daten, zu denen auch Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und weitere Angaben aus Ihrem Kundenprofil zählen, Ihre Bonität. Diese Einschätzung kann darüber entscheiden, ob Sie auf Rechnung kaufen dürfen, überhaupt einen Handyvertrag erhalten oder: zu welchem Zinssatz Sie eine Immobilienfinanzierung erhalten.

Daher ist es ratsam, die bei der Schufa gespeicherten Daten zu überprüfen und bei falschen Daten ggfs. der Schufa diese Fehler zu melden. Jeder Verbraucher hat gemäß Artikel 15 der DSGVO das Recht, von den Auskunfteien zu erfahren, welche Daten sie über ihn gespeichert haben – kostenlos!
Dies ist allerdings gar nicht so leicht, da die Schufa lieber kostenpflichtige Auskünfte verkauft. Die kostenlose Variante, die sogenannte „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ ist etwas versteckt, daher hier der aktuelle Link dorthin. Auch die kostenlose „Datenkopie“ listet alle Informationen auf, die die Schufa über Sie gespeichert hat.

Bei Fehlern ist es ratsam, sowohl beim Datenübermittler (Online-Händler, Kreditinstitut, Handyprovider usw.) sowie bei der Schufa selbst die Daten richtig zu stellen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Schufa-Auskunft? Sprechen Sie uns gerne an.

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