Verschenken & Vererben von Immobilien wird vrs. teurer
Das Bundesfinanzministerium plant zum 1. Januar eine versteckte Steuererhöhung, von der bei Inkrafttreten künftig viele Immobilienerben betroffen sind. Die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer werden nicht erhöht, jedoch die Methodik des Wertansatzes der Immobilie im Schenkungs- bzw. Erbfall. Irgendwie müssen die ganzen „Pakete“ ja finanziert werden…
Es ist kein Geheimnis, dass bisher auch bei der korrekten Anwendung des geltenden Sach- oder Ertragswertverfahrens für Immobilien in der Regel Werte ermittelt wurden, die aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung deutlich unter denen liegen, die bei einem Verkauf hätten erzielt werden können.
Nach übereinstimmenden Presseberichten geht der Verband Haus & Grund davon aus, dass durch die Neuregelung der Anstieg der Werte für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen bei 20 bis 30 Prozent liegen könnte. Konkret beruht diese Erhöhung auf der Anpassung verschiedener Rechengrößen zu Ungunsten der Bürger, um bei den betroffenen Sachwert- und Ertragswertverfahren eine Annäherung an den tatsächlichen Verkehrswert zu erzielen.
Wie kann ich mich schützen?
Wer sich sowieso gerade um eine Nachlassregelung für seine Immobilien bemüht, könnte die vorweggenommene Erbfolge noch bis 31.12.22 nach den alten Bedingungen regeln und so vermutlich Steuern in erheblichem Umfang sparen.