Was müssen unverheiratete Paare bei einer Baufinanzierung / einem Immobilienkauf bedenken?

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Immobilienkauf und Baufinanzierung ohne Trauschein: worauf du achten solltest

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Paare ein wichtiges Ziel, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Doch beim Immobilienkauf ohne Trauschein gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. In diesem Leitfaden erfährst du, worauf es ankommt, damit dein Immobilienkauf reibungslos verläuft und du langfristig abgesichert bist.

1. Immobilienfinanzierung: Keine Unterschiede für unverheiratete Paare

Für Banken spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob du verheiratet bist oder nicht. Entscheidend ist allein deine finanzielle Bonität und die Fähigkeit, das Darlehen zurückzuzahlen. In den meisten Fällen werden unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben, auch beide als Darlehensnehmer eingetragen. Dabei ist es unerheblich, ob beide Partner ein Einkommen haben oder nur einer. Wichtig zu wissen: Ihr haftet gemeinsam für den gesamten Kreditbetrag – nicht nur anteilig.

2. Gemeinsame Haftung und rechtliche Absicherung

Wenn du gemeinsam mit deinem Partner eine Immobilie erwirbst, solltest du einige rechtliche Vorkehrungen treffen. Das betrifft insbesondere die gemeinsame Haftung für das Darlehen und die Verteilung der Ratenzahlungen, auch wenn ihr getrennte Konten führt. Ein wesentlicher Punkt ist die Absicherung für den Fall des Todes eines Partners. Ohne klare Regelungen kann es zu Auseinandersetzungen mit den Erben kommen, die im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung der Immobilie führen könnten.

3. Regelungen für den Todesfall und Erbschaftssteuer

Eine häufig übersehene Tatsache ist, dass bei unverheirateten Paaren das Eigentum an der Immobilie im Todesfall an die gesetzlichen Erben übergeht. Um sicherzustellen, dass dein Partner im Todesfall abgesichert ist, solltest du ein Testament aufsetzen, in dem du deinen Anteil an der Immobilie an deinen Partner vererbst. Beachte jedoch, dass bei unverheirateten Paaren nur ein geringer Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000 Euro gilt. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen.

4. Partnerschaftsvertrag: Wichtige Regelungen für den Ernstfall

Ein Partnerschaftsvertrag ist für unverheiratete Paare, die eine Immobilie erwerben, nahezu unverzichtbar. In diesem Vertrag können wichtige Punkte wie die Aufteilung des Eigenkapitals, die Haftung für die Baufinanzierung und die Verteilung des Vermögens im Falle einer Trennung geregelt werden. Dies schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten. Ein Notar kann den Vertrag rechtsverbindlich machen und für zusätzliche Sicherheit sorgen.

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5. Gesellschaftsvertrag als Alternative

Eine weitere Möglichkeit, den Immobilienkauf abzusichern, ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In diesem Rahmen könnt ihr als GbR oder auch als Einzelpersonen ins Grundbuch eingetragen werden. Ein Gesellschaftsvertrag bietet die Möglichkeit, Regelungen für den Fall einer Trennung zu treffen, um eine Teilungsversteigerung zu verhindern. Diese kann nämlich zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

6. Vorbereitung auf den Erbfall

Unverheiratete Paare sollten sich unbedingt Gedanken über die Absicherung im Todesfall machen. Ohne spezielle Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge, die oft nicht im Sinne der Partner ist. Hier kann ein Erbvertrag helfen, die Nachfolge klar zu regeln und den überlebenden Partner zu schützen. Auch steuerlich gibt es Unterschiede: Für unverheiratete Paare gelten deutlich niedrigere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, was zu erheblichen Kosten führen kann.

7. Baufinanzierung ohne Trauschein

Auch ohne Trauschein kannst du problemlos eine Baufinanzierung erhalten. Die Bank oder Sparkasse prüft vor allem deine Zahlungsfähigkeit und die Bonität beider Partner. In der Regel nehmen unverheiratete Paare gemeinsam ein Darlehen auf und haften gesamtschuldnerisch. Diese Haftung bleibt bestehen, selbst wenn ihr euch trennt. Daher ist es wichtig, schon vorab klare Absprachen zu treffen und alle rechtlichen Aspekte zu klären.

8. Rechtliche Beratung und Absicherung

Bevor du den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreibst, solltest du dich umfassend von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Kläre alle wichtigen Fragen zur Haftung, den Eigentumsverhältnissen und den steuerlichen Konsequenzen. So vermeidest du böse Überraschungen und stellst sicher, dass dein Traum vom Eigenheim auch in schwierigen Zeiten Bestand hat.

9. Fünf praktische Tipps für unverheiratete Paare beim Immobilienkauf

  1. Gemeinsame Haftung klären: Regel in einem Partnerschaftsvertrag, wie die Haftung für das Darlehen aufgeteilt wird.
  2. Erbfolge festlegen: Setze ein Testament auf, um sicherzustellen, dass dein Partner im Todesfall abgesichert ist.
  3. Teilungsversteigerung vermeiden: Erwäge einen Gesellschaftsvertrag, um klare Regelungen für den Fall einer Trennung zu treffen.
  4. Schenkungssteuer beachten: Kläre die steuerlichen Konsequenzen, wenn einer der Partner mehr Eigenkapital einbringt.
  5. Rechtzeitig beraten lassen: Hole dir rechtlichen Rat, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.

Mit diesen Tipps bist du gut vorbereitet, um gemeinsam mit deinem Partner eine Immobilie zu erwerben – auch ohne Trauschein.

 

Disclaimer: Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die bereitgestellten Inhalte sind allgemeiner Natur und können keine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Juristen ersetzen. Immobilienkäufe, insbesondere ohne Trauschein, sind komplexe rechtliche Angelegenheiten, die spezifische Beratung erfordern. Es wird dringend empfohlen, vor dem Abschluss von Kaufverträgen oder anderen rechtlich bindenden Vereinbarungen einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren. Der Autor und Herausgeber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen in diesem Artikel.

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