Einliegerwohnung
Kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus. Die Einliegerwohnung muss zur Anerkennung als solche bestimmte Kriterien der Ausstattung und Größe vorweisen, die in § 11 II.WoBauG geregelt sind, u.a. Küchenzeile, WC und Waschmöglichkeit.