Ertragswert
Der sogenannte Ertragswert muss bei Immobilien mit mehr als zwei Wohneinheiten Beleihungswertverfahren ermittelt werden. Er stellt den wirtschaftlichen Wert der Immobilie dar und berechnet sich aus den auf Dauer nachhaltig erzielbaren kapitalisierten jährlichen Reinerträgen (Einnahmen aus Mieten nach Abzug der Bewirtschaftungskosten).