Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Daraus sind auch ältere und bereits gelöschte Eintragungen ersichtlich. Der vollständige Grundbuchauszug nach Eintragung der Grundschulden ist eine häufige Auszahlungsvoraussetzung.
Verbraucher halten oftmals auch eine Eintragungsbekanntmachung für einen (vollständigen) Grundbuchauszug. Das stimmt jedoch nicht.