Grundbuchblatt

Jedes Grund- bzw. Flurstück, welches in privatem Eigentum steht, muss grundsätzlich im Grundbuch auf einem Grundbuchblatt eingetragen werden. Das Grundbuchblatt besteht aus mehreren Seiten, die eingeteilt sind in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Je nach Region können auch zahlreiche Flurstücke in einem Grundbuchblatt stehen.