Grunderwerbsteuer

Das Finanzamt erhebt beim Erwerb einer Immobilie eine Grunderwerbssteuer je nach Bundesland in Höhe von derzeit 3,5% bis 6,5%. Besteuerungsgrundlage sind der Kaufpreis oder das Höchstgebot bei einer Zwangsversteigerung. Beim Verkauf untr Verwandten in gerader Linie fällt keine Grunderwerbsteuer an.