Notarkosten
Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.
Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.