Abteilungen I bis III des Grundbuchs
Das Grundbuch unterteilt sich nach dem Bestandsverzeichnis in drei Abteilungen:
1. Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse
2. Abteilung II verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks, z.B. Wegerechte oder Nießbrauchrechte
3. Abteilung III beinhaltet alle (Zwangssicherungs-) Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, mit denen ein Grundstück belastet ist.