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Anschlussfinanzierung

Läuft die Zinsbindung eines Darlehens aus und besteht noch eine Retschuld, benötigt man für diese eine Anschlussfinanzierung.
Zum Ablauf deiner Zinsbindung kannst du neue Konditionen mit deiner bisherigen oder einer neuen Bank verhandeln. Die bisherige Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens drei Monate vor dem Zinsbindungsende ein neues Angebot zu unterbreiten. Clevere Verbraucher fragen uns nach den günstigsten Anschlussfinanzierungsmöglichkeiten und sparen durch einen Wechsel oftmals viel Geld.
Durch einen Wechsel des Kreditinstitutes entstehen Kosten (z. B. Beglaubigungskosten für die Abtretungserklärung der Grundschuld, Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt, evtl. Kosten für eine neue Schätzung).