Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann, z.b. spielende Kinder, die auf der Baustelle stürzen und sich verletzen. Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt.