Beleihungsobjekt
Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen (= Immobilien), die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) dienen. Das Beleihungsobjekt muss nicht zwangsweise mit dem Investitions- bzw. Finanzierungsobjekt übereinstimmen. Beispiel: du kaufst eine Wohnung als Kapitalanlage, willst aber für einen möglichst guten Zinssatz deine eigengenutzte, lastenfreie Immobilie als Sicherheit nehmen.