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Beleihungsobjekt

Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen (= Immobilien), die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) dienen. Das Beleihungsobjekt muss nicht zwangsweise mit dem Investitions- bzw. Finanzierungsobjekt übereinstimmen. Beispiel: du kaufst eine Wohnung als Kapitalanlage, willst aber für einen möglichst guten Zinssatz deine eigengenutzte, lastenfreie Immobilie als Sicherheit nehmen.