Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskauf setzt den Abschluss eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, ansonsten ist er nicht rechtsgültig. Der Grundstückskaufvertrag enthält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Grundstückserwerb vollzieht sich praktisch in drei Phasen: 1. Notarieller Abschluss des Kaufvertrages. 2. Auflassung (notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang) – wird häufig auch bereits zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet. 3. Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch. Erst mit der Grundbucheintragung ist der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks geworden.