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Maklercourtage

Oder auch Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB). Wird ein Grundstück durch einen Makler vermittelt, so ist eine Provision an den Makler zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Aktuell übliche Provisionssätze bei Vermittlung von Grundstücken sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern je nach Bundesland: 1 bis 6 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Verkäufer und Käufer müssen jeweils den gleichen Provisionssatz an den Makler bezahlen.