Schätzung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen nach HypZert. Dabei werden z. B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder nachhaltig erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt. Mittels Softwareunterstützung werden die Schätzungen meistens jedoch vom Schreibtisch aus durchgeführt und ein Drittanbieter führt die gesetzlich vorgeschriebene Besichtigung oft nachträglich durch.