Instandhaltungsrücklage
Vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Vor Verbrauch gehört die gezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum.
Vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Vor Verbrauch gehört die gezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum.