A B C D E F G H I J K L M N P R S T U Z

Konditionenanpassung

Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden, sofern das Darlehen bis zum bzw. am Ende der aktuellen Zinsbindung nicht vollständig zurückbezahlt ist. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer mind. 3 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Gegebenheiten am Kapitalmarkt richten.