Tilgungsaussetzung
Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, die Tilgung eines Darlehens für eine bestimmte Zeit auszusetzen. Während dieser Zeit zahlt der Darlehensnehmer keine Tilgung für das Darlehen. Tilgungsaussetzungen traten früher häufig in Verbindung mit dem Ansparen von Kapitallebensversicherungen oder Fondssparplänen auf, heute eigentlich nur noch in Kombination mit Bausparverträgen.
Hierbei wird die nicht geleistete Tilgung ersatzweise in einen Bausparvertrag investiert. Dem Darlehensgeber werden zur Sicherung seiner Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens der Auszahlungsanspruch des Bausparvertrages abgetreten. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch auf die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Solche Darlehen werden auch Festdarlehen genannt.