Notarielle Beurkundung
Bei Abschluss wichtiger Geschäfte, insbesondere bei Verträgen über den Kauf oder die Belastung von Grundstücken (–> Immobilien) mit Grundpfandrechten verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung.
Bei Abschluss wichtiger Geschäfte, insbesondere bei Verträgen über den Kauf oder die Belastung von Grundstücken (–> Immobilien) mit Grundpfandrechten verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung.